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FAQ
Häufig gestellte Fragen und die dazugehörigen Antworten
Antworten zu allgemeinen Fragen zum Daka-Darlehen, Aus- und Rückzahlung, Antragstellung und dem/der Ansprechpartner/in erhalten Sie unter den entsprechenden Links in der linken Navigationsleiste.
Ist eine Förderung vor der Studienabschlussphase möglich? Im Allgemeinen nein, Sonderfälle sind denkbar.
Gibt es eine Verbindung zwischen BAföG und Daka? Nein, weder rechtlich noch sachlich. Daka-Darlehen werden als Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt und sind in voller Höhe zurückzuzahlen. Die Förderungsbedingungen des BAföG finden bei der Daka keine Anwendung. Das Daka-Darlehen ist ein eigenständiger Förderweg.
Können Studierende gefördert werden, die an einer Hochschule außerhalb Nordrhein-Westfalens eingeschrieben sind? Nein.
Besteht ein Rechtsanspruch auf Daka-Fördermittel? Nein. Die Mittelvergabe bewegt sich zudem in dem Mittelkontingent, das dem örtlichen Studentenwerk zur Verfügung steht.
Ab wann können üblicherweise Jurastudenten gefördert werden? In Vorbereitung auf das erste Staatsexamen. Der voraussichtliche Termin des Studienabschlusses ist nachzuweisen. Eine Förderung von Referendaren ist nicht vorgesehen.
Ab wann können üblicherweise Medizinstudenten gefördert werden? In Vorbereitung auf das dritte Staatsexamen, also frühestens ab Beginn des praktischen Jahres. Der voraussichtliche Termin des Studienabschlusses ist nachzuweisen.
Ab wann können üblicherweise Lehramtsstudierende gefördert werden? In der Phase der Vorbereitung auf die erste Staatsprüfung. Der voraussichtliche Termin des Studienabschlusses ist nachzuweisen.
Werden bei vorzeitiger Rückzahlung des Daka-Darlehens Nachlässe gewährt (wie z.B. beim BAföG)? Üblicherweise nicht, ggf. Nachfrage bei der Geschäftsstelle Köln.
