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Aufgaben der Daka
„Aller Anfang ist schwer“. Diese Spruchweisheit gilt indessen für die Aufnahme eines Hochschulstudiums nur eingeschränkt. Ungleich schwieriger kann es werden, ein Studium erfolgreich zu Ende zu bringen. Damit der Studienabschluss zumindest nicht aus finanziellen Gründen oder wegen übermäßiger Nebentätigkeiten gefährdet wird, haben die zwölf nordrhein-westfälischen Studentenwerke eine besondere Institution geschaffen: die „Darlehenskasse der Studentenwerke im Land Nordrhein-Westfalen e.V. (Daka)“.
Die Daka als Selbsthilfeeinrichtung der NRW-Studentenwerke hat die Aufgabe, bedürftige Studierende in der Examensphase durch die Bereitstellung von Darlehen in einer wirkungsvollen und unbürokratischen Weise zu unterstützen. Ziel ist es, die wirtschaftlichen Voraussetzungen für einen zügigen und erfolgreichen Studienabschluss sicherzustellen, frei von den Belastungen durch Jobs zum Gelderwerb zur Finanzierung der Studien- und Lebenshaltungskosten.
Zu diesem Zweck bietet die Daka den Studierenden in der Exampensphase Studiendarlehen bis zu einer Höhe von 7.500 Euro an, ausgezahlt in maximal zwölf Monatsraten. In Sonderfällen kann die Darlehenshöhe bis zu 12.500 Euro reichen. Das Daka-Darlehen ist zinslos, eine in der Kreditwirtschaft seltene Ausnahme. Zur Deckung der Eigenkosten der Darlehenskasse werden bei Auszahlung der letzten Förderrate lediglich 5 vH der Darlehenssumme einbehalten. Als Sicherheit für eine spätere vertragsgemäße Darlehenstilgung dient eine selbstschuldnerische Bürgschaft.
Rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen
Die Darlehenskasse der nordrhein-westfälischen Studentenwerke ist am 24.11.1953 in Bonn gegründet worden, die Gründungsmitglieder – Professoren und Studierende der Universitäten Aachen, Bonn, Düsseldorf, Köln und Münster sowie die jeweiligen Studentenwerksgeschäftsführer – wählten für die neue Institution die Rechtsform eines eingetragenen Vereins. 1992 wurde der Sitz der Daka-Geschäftsstelle von Bonn nach Köln verlegt. Im Vereinsregister des Amtsgerichtes Köln wird die Daka unter der Nummer VR 11357 geführt. Sie ist durch Bescheid des Finanzamtes Köln-Süd vom 28.06.2007 für die Jahre 2004 bis 2006 als gemeinnützig tätig im Sinne von § 51 AO anerkannt und somit von der Zahlung der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. Die Darlehensvergabe ist ein umsatzsteuerbefreiter Umsatz im Sinne von § 4 Nr. 8 a UStG. Die Daka verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
Die Daka hat den Charakter eines revolvierenden Fonds, Darlehensrückzahlungen sowie die Mitgliedsbeiträge der Studentenwerke sind die wesentlichen Einnahmequellen. Seit dem Wintersemester 2004/2005 entrichten die Mitgliedsstudentenwerke für jeden sozialbeitragspflichtigen Studierenden in ihrem Zuständigkeitsbereich 1 Euro pro Semester als Mitgliedsbeitrag an die Darlehenskasse. Das Mitgliedsbeitragsaufkommen korrespondiert mit der Möglichkeit, Daka-Darlehen in Anspruch nehmen zu können: Antragsberechtigt sind ausschließlich Studierende an nordrhein-westfälischen Hochschulen, soweit für diese Mitgliedsbeiträge an die Daka geleistet werden. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Darlehens besteht indessen nicht. Für Studierende aus anderen Bundesländern ist die NRW-Darlehenskasse nicht zuständig.
In der Kölner Daka-Geschäftsstelle sind ein nebenamtlich tätiger Geschäftsstellenleiter, ein hauptamtlicher Sachbearbeiter und eine Sachbearbeiterin sowie ein Sachbearbeiter als Teilzeitkräfte mit der Bearbeitung der Darlehensfälle befasst. Derzeit hat die Geschäftsstelle rund 3.400 Darlehensfälle in der laufenden Bearbeitung. Die Beratungstätigkeit der darlehensinteressierten Studierenden vor Ort und die einleitende Antragsbearbeitung obliegen einer/einem Bediensteten des jeweiligen Studentenwerks, sie/er übt diese Tätigkeit ehrenamtlich aus. Mit der Zielsetzung einer kostengünstigen Verwaltungsabwicklung ist der personelle Rahmen der Daka bewusst äußerst eng gehalten.
